Pflichtanteil
Kurzbeschreibung
Holen Sie sich was Ihnen zusteht!
Detailbeschreibung
Das Erbe wird nach dem letzten Willen des Verstorbenen aufgeteilt. Jedoch steht nahen Angehörigen ein gewisser Pflichtanteil zu.
Sollten auch Sie sich in einer unklaren Lage bezüglich Ihres Anspruches befinden, treten Sie gerne mit uns in Kontakt.
Unsere Partner beraten kompetent und finden die ideale Option mögliche Prozesse zu finanzieren.
Mitteilungstext eines Kooperationspartners (Anwaltskanzlei / Notariat)